Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. PRÄAMBEL

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von mir durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten mit Beauftragung der Leistung durch den Auftraggeber als vereinbart.
  2. Wenn der Auftraggeber diesen AGB widersprechen möchte, ist dieses schriftlich vor Beginn der Arbeiten zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass ich diese schriftlich anerkenne.
  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. BILDMATERIAL & SHOOTINGS

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.
  2. Es ist grundsätzlich vereinbart, dass es sich bei dem von mir gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 5 UrhG handelt.
  3. Das überlassene Bildmaterial bleibt im urheberrechtlichen Sinn mein Eigentum, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  4. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, muss ich diese erst dann anzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die ich nicht zu vertreten habe, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dass beim Shooting eine von ihm benannte Person anwesend sein soll, die von Agentur- oder Auftraggeberseite dazu berechtigt wurde, alle anfallenden Entscheidungen zu treffen. Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit dieser Zustimmung oder ohne Anwesenheit einer solchen Person gilt meine Leistung als im vollem Umfang und vereinbarungsgemäß erfüllt. Sollte es später trotzdem auf Wunsch des Auftraggebers Korrekturmaßnahmen bedürfen, so werden diese Maßnahmen gesondert vergütet.
  6. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch mich ausgewählt.
  7. Sollten mir innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugehen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  8. Die rein digitale Lieferung per Downloadlink ist vereinbart, Ansprüche auf Papierabzüge bestehen ohne weitere Regelung nicht.

III. NUTZUNGSRECHTE

  1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung.
  2. Erst mit vollständiger Honorierung wird das Nutzungsrecht für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vertraglich vereinbarten Zweck an den Auftraggeber übertragen.
  3. Ich darf das Material jederzeit uneingeschränkt zu Eigenwerbungszwecken verwenden, sofern nicht vor Beauftragung ein anderes besprochen wurde. Der Aufragnehmer hat das Recht, vor Beauftragung der Eigennutzung durch mich zu widersprechen.
  4. Jede über Textziffer 1 und 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
  5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Tochterunternehmen, zu übertragen.
  6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung eines Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. HONORAR

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind im Honorar enthalten.
  3. Das Honorar gem. Ziffer 1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abgabe in der gesetzlich festgelegten Höhe für die Leistungen der am Projekt beteiligten Abgabepflichtigen an die KSK abzuführen.

V. HAFTUNG

  1. Ich kann leider keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte übernehmen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z.B. von Locations, dritten Personen, Objekten) sowie die Einholung von notwendigen Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
  2. Diese vom Auftraggeber eingeholten projektgemäßen Veröffentlichungsrechte werden mir als Fotografen gleichfalls uneingeschränkt eingeräumt.
  3. Schadensersatzansprüche gegen mich und von mir zur Projektrealisierung beteiligten Dritten sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Ebenso wenig hafte ich für die Nutzungsmöglichkeit und Geeignetheit der gewählten Locations.
  5. Sollte ein geplantes oder beauftragtes Fotoshooting aufgrund äußerer Umstände wie höherer Gewalt (Wetter etc.) nur eingeschränkt durchgeführt werden können, so gilt das Shooting als erfüllt. Jedes in diesem Fall weitere, neu angesetzte Shooting löst einen zusätzlichen Honoraranspruch aus. Den Zeitpunkt des Abbruchs eines bereits begonnen Shootings aufgrund höherer Gewalt muss ich leider einseitig bestimmen, wenn dies zum Schutz des Equipments unumgänglich ist.
  6. Treten auf Seiten des Auftraggebers Umstände ein, die das gebuchte Shooting verhindern, so werden bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem geplanten Termin 20% des Pauschalpreises berechnet, ab dem 6. Tag 30%, bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden 50%.

VI. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

VII. GERICHTSSTAND

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist, der Wohnsitz/Sitz des Fotografen.